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Allgemeine Verkaufsbedingungen der SIngredients GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche von der SIngredients GmbH (im Folgenden „ SIngredients “) geschlossenen Lieferverträge. Von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Kunden (im Folgenden „ Käufer “) erkennt SIngredients nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn SIngredients in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der SIngredients sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Gibt der Käufer durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, so ist SIngredients berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Zugang anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung des Käufers nicht eine andere Bindungsfrist ergibt. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der SIngredients zustande.

3. Preise und Zahlung

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die angegebenen Preise FCA (Lager der SIngredients) gemäß INCOTERMS in der jeweils aktuellsten Fassung. Die Umsatzsteuer ist von den ausgewiesenen Preisen nicht umfasst. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit diese anfällt.

3.2 Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens Tage nach Lieferung und Rechnungszugang zu zahlen.

3.3 Mit Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Käufer in Zahlungsverzug und ist damit zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verpflichtet. Ansprüche von SIngredients auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens sowie das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt.

3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der SIngredients anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln oder aufgrund der teilweisen Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie die Zahlungsforderung der SIngredients.

3.5 SIngredients ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, durch welche die Begleichung ihres Zahlungsanspruchs gefährdet wird. Kommt der Käufer einer Aufforderung der SIngredients, innerhalb angemessener Frist eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Sicherheitsleistung zu erbringen nicht nach, so ist SIngredients zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Lieferung und Verzug

4.1 Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

4.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erfolgt die Lieferung FCA (Lager der SIngredients) gemäß INCOTERMS in der jeweils aktuellsten Fassung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Bereitstellung der Ware auf dem Beförderungsmittel auf den Käufer über. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleiben unberührt.

4.3 Sofern SIngredients die Ware auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versendet, ist SIngredients berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.4 Durch SIngredients nicht zu vertretende Ereignisse, die sie an der rechtzeitigen Leistungserbringung hindern, wie beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Kriege, Unruhen, die Auswirkungen von Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen oder Naturkatastrophen entbinden SIngredients von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufphase, so dass sich die Lieferzeit entsprechend verlängert. Im Falle von Epidemien und Pandemien gilt dies auch dann, wenn diese bei Vertragsschluss zwar bereits eingetreten waren, SIngredients ihre konkreten Auswirkungen auf den Vertrag jedoch weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. SIngredients verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer jedoch nur nach entsprechender Androhung. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4.5 Die Verpflichtung zur Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle der nicht erfolgten richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung wird SIngredients den Käufer unverzüglich darüber informieren.

4.6 Sollte SIngredients aufgrund Lieferverzuges haften, so ist ihre Verpflichtung zum Ersatz von Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf maximal 5 % des Nettokaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt, soweit ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt. Für die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziff. 7 dieser Verkaufsbedingungen.

4.7 SIngredients in für den Käufer zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4.8 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist SIngredients berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Gewicht

Bei Gewichtsangaben, die mit dem Zusatz „ca.“ oder einer vergleichen Formulierung versehen sind, sind Gewichtsabweichungen in einem Toleranzbereich von bis zu 10 % zulässig.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 377 HGB ordnungsgemäß auf Mängel untersucht und etwaige Mängel unverzüglich anzeigt. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.

6.2 Ist der Käufer seinen Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen, so stehen ihm im Falle eines Mangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe zu, dass die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung SIngredients obliegt. Schadenersatzansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziffer 7.

6.3 Ansprüche wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Fall eines Lieferantenregresses (§ 445b BGB) bleiben ebenfalls unberührt.

7. Haftung

7.1 SIngredients haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit SIngredients weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Haftung wegen Verzuges gilt ergänzend die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 4.6.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die Haftung im Falle einer Garantieübernahme sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 24 LFGB.

7.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung der SIngredients auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 SIngredients behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Sofern zwischen dem Käufer und SIngredients ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo.

8.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer SIngredients unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SIngredients die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Abwendung des Eingriffs zu erstatten, haftet der Käufer für den SIngredients entstandenen Ausfall.

8.3 Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung für SIngredients als Hersteller erfolgt und SIngredients unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Der Käufer verwahrt die neue Sache für SIngredients.

8.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer SIngredients anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache bzw. an der Gesamtmenge im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen vermischten oder vermengten Sachen.

8.5 Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist er verpflichtet, auf seine Kosten alle zumutbaren Maßnahmen (wie beispielsweise Registrierungs- oder Publikationserfordernisse) zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

8.6 SIngredients verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SIngredients.

9. Geheimhaltung

9.1 Der Käufer verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der SIngredients, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht, einschließlich Spezifikationen und Rezepturen (im Folgenden einheitlich als „ Vertrauliche Informationen “ bezeichnet) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Vertragszwecken zu verwenden. Vertraulichen Informationen sind sicher zu verwahren und Dritten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der SIngredients weder in mündlicher oder schriftlicher noch in sonstiger Form zugänglich zu machen. Dritte im Sinne dieser Klausel sind auch mit dem Käufer verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.

9.2 Der Käufer wird Vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern offenlegen, die zur Durchführung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages hiervon Kenntnis erlangen müssen, und die Offenlegung auf den für diesen Zweck erforderlichen Umfang beschränken. Der Käufer ist zur Offenlegung nur berechtigt, sofern die Mitarbeiter in gleichem Umfang wie der Käufer zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Auf Verlangen ist dies nachzuweisen.

9.3 Eine Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit die erlangten Informationen
a) ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsklausel allgemein bekannt bzw. öffentlich zugänglich geworden sind;
b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten im Besitz des Käufers befanden, oder er diese nach der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten erlangt, ohne dass dieser gegen Geheimhaltungspflichten verstößt;
c) vom Käufer ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder richterlichen Anordnung zu offenbaren sind.
In dem zuletzt genannten Fall ist der Käufer verpflichtet, SIngredients im Voraus über die Offenlegung zu unterrichten und diese auf den zwingend erforderlichen Umfang zu beschränken.

9.4 Der Käufer ist vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verpflichtet, auf Verlangen alle Dokumente und Materialien, die Vertrauliche Informationen enthalten, gleich ob diese in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form überlassen wurden, nach Wahl der SIngredients zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Ausgenommen sind automatisch erstellte Backups, wobei der Käufer sich verpflichtet, diese weiterhin vertraulich zu behandeln und nicht weiter zu verwenden.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der SIngredients.

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